Diese Verkaufsbedingungen gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Rückenwind Ingelheim unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

 

1. Angebote von Rückenwind Ingelheim

1.1. Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich mangels Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung aller Kurse aus dem regulären Kursplan von Rückenwind Ingelheim.

1.2. Mehrfachkarten/Blockkarten sind Nutzungsverträge, die den Erwerber zu Kursbesuchen innerhalb der Laufzeit berechtigen. Eine Kündigung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Rückerstattung – oder der Vergütung nicht genutzter Einheiten besteht nicht. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar. Mehrfachkarten können auf Kundenwunsch mit einem Laufzeitverzicht kombiniert werden.

 

1.3. Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von Rückenwind Ingeleheim enthalten sind. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

 

2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko, Vertragsabschluss und Buchung

2.1. Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge, gleich welcher Art, liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Rückenwind Ingelehim die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

2.2. Gemäß §§ 145 ff. BGB kommen Verträge zwischen Rückenwind Ingelheim und dem/der Nutzer*in durch Angebot und Annahme zu Stande. Sobald der/die Nutzer*in sich zu den durch uns angebotenen Kursen, Workshops, Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen (im Folgenden „Kursangebot“) anmeldet bzw. diese bucht, handelt es sich um ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB. Die Anmeldung/Buchung erfolgt primär über die Online-Buchungsplattform Yogo oder in einigen Fällen auch in Form einer E-Mail, eines Briefes, eines Telefonats bzw. eines Anmeldeformulars im Studio. Die Annahme von Rückenwind Ingelheim erfolgt durch den Versand einer – ggf. durch Yogo generierten – Anmelde- bzw. Zahlungsbestätigung per E-Mail bzw. durch Vertragsunterschrift. Sofern in bestimmten Fällen nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Nutzer/die Nutzerin an der Teilnahme an einem gebuchten Kursangebot ausschließlich dann berechtigt, wenn der zugehörige Rechnungsbetrag vollständig entrichtet wurde. Bei Workshops und Events ist die vollständige Bezahlung Voraussetzung für die verbindliche Platzzusage.

 

3. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

3.1. Rückenwind Ingelheim ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, pandemiebedingten oder räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist.

3.2. Um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten, sollten die Kursplätze online reserviert werden. Sollte die Teilnahme an einer vorausgebuchten Klasse nicht möglich sein, so ist diese spätestens 12 h vor Kursbeginn über die Buchungsplattform Yogo wieder abzusagen. Werden Kurse innerhalb von 12 h abgesagt gilt dies als Spätabsage. Spätabsagen bei Mehrfachkarten-Nutzern führen zu einer Verrechnung des Zutritts. Spätabsagen bei Mitgliedern mit unlimitierten Zutritten werden mit einer „no show“-Gebühr von 5€ berechnet.

 

3.3. Rückenwind Ingelheim ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner/ Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen. Kursangebote können auch außerhalb des Studios stattfinden. Die Lage der Örtlichkeiten wird auf der Website https://rückenwind-ingelheim.de bekannt gemacht.

3.4. Rückenwind Ingelheim ist insbesondere berechtigt, die Nutzung des Kursangebotes, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen oder höherer Gewalt (z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Sturm, Feuer, starker Regen/Schneefall) notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen Instandhaltungsarbeiten, die einen Zeitraum von 2 Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

2. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

2.1. Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops, Reisen und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

2.2. Präventionskurse: Die Möglichkeiten der Bezuschussung der verschiedenen Krankenkassen sind unterschiedlich. Die Rahmenbedingungen hierfür regelt der „Leitfaden Prävention“ der GKV. Die von Rückenwind Ingelheim als solch angebotenen „Präventionskurse“ erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen der Bezuschussungsfähigkeit durch die Krankenkassen.

2.3).Mitgliedschaftsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Vertragspartner ermächtigt Rückenwind Ingelheim bzw. Yogo für die Dauer der Mitgliedschaft, die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem Bankkonto einzuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaftsbeiträge wird von Rückenwind Ingelheim festgelegt. Die Einzugsermächtigung ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu erteilen und kann nur bei nicht-vertragsgemäßen Abbuchungen entzogen werden.

2.4. Rückenwind Ingelheim ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern.

2.5. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Mehrwertsteuer oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Rückenwind Ingelheim berechtigt diese Änderung bzw. Einführung umzulegen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

2.6. Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann Rückenwind Ingelheim oder der Dienstleister eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines Inkassoverfahrens. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden. Es gelten die Gebühren des Dienstleisters.

3. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, Rückenwind Ingelheim unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

4. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Rückenwind Ingelheim nur zu nutzen, wenn er/sie nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Rückenwind Ingelheim ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der/die Nutzer*in zu tragen.

5. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer/die Nutzerin wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine/ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken von Rückenwind Ingelheim elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer/die Nutzerin erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Er/sie willigt ein, von Rückenwind Ingelheim per E-Mail und den Postweg über Neuigkeiten informiert zu werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitte widersprechen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abrechnung, der Forderungsübergabe oder des Inkassos. Ausgenommen ist ebenso die Weitergabe an Dienstleister die für die Buchung von Leistungen über Web/App oder sonstige Wege verantwortlich sind. Ebenso diejenigen, die für den Versand von Infopost oder Newslettern zuständig sind.

6. Zahlungsverzug

Ist ein Kunde gegenüber Rückenwind Ingelheim im Zahlungsverzug, kann dieser die vertraglich definierten Leistungen erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio besteht bis dahin nicht.

 

7. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.